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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2011 - 9 Sa 110/11   

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https://dejure.org/2011,15042
LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2011 - 9 Sa 110/11 (https://dejure.org/2011,15042)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.10.2011 - 9 Sa 110/11 (https://dejure.org/2011,15042)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 9 Sa 110/11 (https://dejure.org/2011,15042)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 KSchG, § 9 KSchG, § 106 GewO, § 83 Abs 4 PersVG RP
    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Missachtung einer Dienstanweisung - Personalratsanhörung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • aufrecht.de

    Kündigung eines Arbeitnehmers trotz anprangernder Äußerungen über den Arbeitgeber bei Facebook unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung des Leiters eines städtischen Jugendraumes bei unbewiesenem Verstoß gegen Dienstanweisung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei öffentlicher Frontstellung gegen Jugendarbeit der Arbeitgeberin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung des Leiters eines städtischen Jugendraumes bei unbewiesenem Verstoß gegen Dienstanweisung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei öffentlicher Frontstellung gegen Jugendarbeit der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2011 - 9 Sa 110/11
    Pflichtverletzungen sind dann gleichartig, wenn sie in einem inneren Bezug zu der der Kündigung zugrunde liegenden negativen Zukunftseinschätzung stehen (BAG 16.09.2004 -2 AZR 406/03- EzA § 1 KSchG Verhaltesbedingte Kündigung Nr. 64).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2011 - 9 Sa 110/11
    Solche Fehler gehen schon deshalb nicht zu Lasten des Arbeitgebers, weil der Arbeitgeber keine wirksamen rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Beschlussfassung hat (so ausdrücklich für den Bereich des BetrVG: BAG 24.06.2004 - 2 AZR 461/03-EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 9).
  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2011 - 9 Sa 110/11
    Zutreffend ist, dass Abmahnung und Kündigungsgründe in einem inneren Zusammenhang stehen müssen (vgl. BAG 16.1.1992 -2 AZR 412/91- EzA § 123 BGB Nr. 36), das abgemahnte Verhalten also auf der gleichen Ebene gelegen haben muss wie der Kündigungsvorwurf (KR-KSchG-Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rz. 281 mwN.).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2011 - 9 Sa 110/11
    a) Eine Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine Vertragspflichten erheblich verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch auch künftig konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen, eine weitere Störung zuverlässig ausschließenden Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (z.B. BAG 28.10.2010 -2 AZR 293/09- NZA 2011, 112).
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